Wolff & Pool
als Rechtsberater.

Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung und Betreuung von Privatpersonen und Unternehmen, vom kleinen lokalen Betrieb, über mittlere Unternehmen bis hin zu international tägigen Konzernen.

Als eingespieltes Team betreuen wir Sie individuell, engagiert und kompetent. Neben Ihrem Anliegen steht bei uns eine flexible und persönliche Betreuung mit klarer und zeitgerechter Kommunikation im Mittelpunkt.

Wir beraten Sie bei spezifischen Rechtsfragen und begleiten und unterstützen Sie bei der rechtlichen Aufgleisung und Umsetzung Ihrer Projekte, insbesondere bei der Verhandlung, Ausarbeitung und Abwicklung von Verträgen, sowie bei der Durchsetzung von Forderungen oder Rechten. Zudem beraten wir Sie im Zusammenhang mit wichtigen Entscheidungen sowie bevorstehenden Rechtsstreitigkeiten, um den für Sie bestmöglichen Weg zu finden. Sowohl punktuell nach Bedarf, als auch ganzheitlich als externe Rechtsabteilung (Legal as a Service). Damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft fokussieren können.

Leistungen

Allg. Vertragsrecht (Auftragsrecht, Kaufrecht, Vertriebsverträge, Werkvertragsrecht, etc.)

Wir unterstützen Sie beim Erstellen und Verhandeln von Verträgen jeglicher Art, unter anderem bei folgenden Verträgen:

  • Kaufvertrag
  • Werkvertrag
  • Auftrag
  • Servicevertrag
  • Mietvertrag
  • Arbeitsvertrag
  • Geheimhaltungsvereinbarung (NDA)
  • Maklervertrag
  • Vorvertrag

Zudem beraten wir Sie u.a. bei Fragen im Zusammenhang mit dem Vollzug Ihrer Verträge (wie bspw. der Haftung, der Gewährleistung, oder bei Verzug) und bei der Vertragsbeendigung (Aufhebung, Kündigung).

Gerne entwerfen oder optimieren wir auch Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Schliesslich übernehmen wir ihre anwaltliche Vertretung in Prozessen zur Durchsetzung von Rechten oder zur Abwehr von unberechtigten Ansprüchen aus Ihren Verträgen.

Arbeitsrecht

Wir beraten sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten und vertreten sie vor Schlichtungsbehörden und Arbeitsgerichten, insbesondere bei folgenden Themen:

  • Arbeitsvertrag (Einzelarbeitsvertrag und Gesamtarbeitsvertrag)
  • Personalreglement
  • Arbeitszeugnis
  • Bonus/Gratifikation
  • Überstunden/Überzeit
  • Arbeitsunfähigkeit/Krankheit/Lohnfortzahlung
  • Kündigung (ordentliche, fristlose, missbräuchliche Kündigung)/Freistellung
  • Mobbing/Diskriminierung
  • interne Untersuchungen (strafbare Handlungen)

Baurecht

Wir beraten und vertreten sowohl Architekten, Bauingenieure, Fachplaner und Unternehmer verschiedenster Gewerke als auch Eigentümer bei den sich stellenden Fragen des privaten Baurechts (Auftrags- und Werkvertragsrecht).

Wir helfen Ihnen beim Erstellen und Verhandeln der entsprechenden Verträge und bei der Durchsetzung Ihrer daraus zustehenden Rechte. Wir bieten unter anderem Unterstützung bei

  • Vertragsfragen
  • Vertragsgestaltung
  • Streitigkeiten betreffend die Vergütung
  • Forderungen aus Nachträgen und Regiearbeiten
  • Eintragung oder Abwehr von Bauhandwerkerpfandrechten
  • Mängeln und Fragen der Mängelrechte
  • Beschleunigungsmassnahmen
  • Verzug

Wir begleiten zahlreiche Unternehmen der Bau- und Immobilienbranche im Geschäftsalltag bei allen sich stellenden Rechtsfragen und übernehmen regelmässig deren anwaltliche Vertretung zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen in Prozessen vor Gerichten und Schiedsgerichten (u.a. nach der SIA-Norm 150:2018).

Familien- und Erbrecht

Wir beraten Privatpersonen im Bereich des Familienrechts und des Erbrechts, namentlich bei der Nachlassplanung und beim Entwerfen von Testamenten oder Erbverträgen und Erbteilungsverträgen.

Zudem vertreten wir Sie bei erbrechtlichen Streitigkeiten wie bspw. Anfechtungs- und Ungültigkeitsklagen, bei Ansprüchen aus Ausgleichung oder Herabsetzung und führen Erbteilungsprozesse.

Gesellschaftsrecht, Firmen- und Handelsrecht

Wir unterstützen Unternehmen und deren Gründer, Inhaber, Verwaltungsräte und Geschäftsführer in sämtlichen Bereichen des Gesellschafts-, Firmen-, und Handelsrechts.

Wir unterstützen Sie unter anderem bei

  • Gründungen (insbesondere von Aktiengesellschaften, GmbHs, Personengesellschaften und Vereinen)
  • Kapitalerhöhungen
  • Statutenänderungen
  • Sitzverlegungen
  • Umwandlungen
  • Fragen des Firmenrechts
  • Kapitalverlust/Überschuldung
  • Verantwortlichkeitsansprüchen
  • Bedürfnissen des Corporate Housekeeping (u.a. bei Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafter- oder Generalversammlungen inkl. Protokollierung, Aktualisierung der Einträge im Handelsregister, Nachführung der erforderlichen Verzeichnisse, etc.)
  • Gestaltung und Verhandlung von Verträgen aller Art (inkl. Gesellschafter- und Aktionärbindungsverträgen)

Mietrecht

Wir beraten und vertreten sowohl Mieter als auch Vermieter in sämtlichen Fragen des Mietrechts.

Wir unterstützen Sie unter anderem bei

  • Fragen zu Ihrem Mietvertrag
  • Gestaltung und Verhandlung von Mietverträgen
  • Mängeln
  • Mietzinserhöhung oder -herabsetzung
  • Mietzinshinterlegung
  • Kündigung oder Anfechtung von Mietverträgen
  • Erstreckung des Mietverhältnisses
  • Ausweisung von nicht zahlenden Mietern

In diesem Bereich sind wir auch prozessual vor Schlichtungsbehörden und Mietgerichten tätig.

Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit

Als erfahrene Prozessvertreter beraten und vertreten wir Sie umfassend in sämtlichen Angelegenheiten des Zivilprozesses und der Schiedsgerichtsbarkeit zur Durchsetzung von Forderungen oder Abwehr von unberechtigten Ansprüchen. Wir beraten Sie vorprozessual zur optimalen Prozessvorbereitung, evaluieren und informieren Sie über ihre Möglichkeiten und Ansprüche, erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die beste Strategie, unterstützen Sie in Einigungsverhandlungen zur einvernehmlichen Streitbeilegung und übernehmen gegebenenfalls Ihre Prozessführung. In Schlichtungsverfahren, mit vorsorglichen Massnahmen, in Gerichtsverfahren vor Gerichten und Schiedsgerichten, in Rechtsmittelverfahren oder zur Vollstreckung von Urteilen.

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Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Gesellschaften und deren Organe wie auch von Privatpersonen in sämtlichen strategischen und verfahrensrechtlichen Fragen des Insolvenzverfahrens.

Wir beraten und vertreten Gläubiger, Schuldner sowie Dritte in konkurs- und betreibungsrechtlichen Verfahren und Gerichtsprozessen. Wir setzen uns für eine effiziente Durchsetzung bzw. Abwehr von Forderungen ein und unterstützen Sie namentlich bei folgenden Themen:

  • Betreibungsbegehren, Zahlungsbefehl, Rechtsvorschlag
  • Beseitigung des Rechtsvorschlags (Anerkennungsklage / Rechtsöffnung / Aberkennungsklage)
  • Fortsetzungsbegehren, Pfändungsankündigung, Pfändungsvollzug
  • Verwertung und Verteilung
  • Konkursandrohung, Konkurseröffnung, Konkurseinvernahme
  • Insolvenzerklärung und Überschuldungsanzeige
  • Nachlassstundung
  • Privatkonkurs, einvernehmliche private Schuldenbereinigung
  • Pfandgesicherte Forderungen
  • Zwangsvollstreckung von Sicherheitsleistungen
  • Zivilverfahren und Beschwerdeverfahren

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Strafrecht / Wirtschaftsstrafrecht (inkl. interne Untersuchungen)

Wir beraten und vertreten Privatpersonen sowie Unternehmen und deren Organe in Angelegenheiten des Wirtschaftsstrafrechts, des allgemeinen Strafrechts und des Nebenstrafrechts, sowohl als Strafverteidiger wie auch als Geschädigtenvertreter auf allen Stufen des Strafverfahrens. Von der Verfassung von Strafanzeigen oder der Begleitung anlässlich von (polizeilichen) Einvernahmen bis hin zur Vertretung im Gerichtsverfahren stellen wir ihre Verfahrensrechte sicher und verhelfen ihren Ansprüchen zum Durchbruch.

Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der internen Aufarbeitung von Straftaten und führen bei Bedarf als unabhängige externe Instanz bei Ihnen im Unternehmen interne Untersuchungen durch.

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Strassenverkehrsrecht inkl. Administrativmassnahmen

Wir beraten und vertreten Privatpersonen und Unternehmen in Angelegenheiten des Strassenverkehrsgesetzes (SVG), mit besonderem Fokus auf die Vertretung von beschuldigten Personen im Zusammenhang mit Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG) und damit zusammenhängenden Strafuntersuchungen, Strafbefehls- und Gerichtsverfahren sowie dazugehörigen Administrativmassnahmenverfahren vor den kantonalen Verwaltungsbehörden (Strassenverkehrsamt, Verwaltungsgericht).

Zukunftsgestaltung,
statt Schadensbegrenzung.