Wolff & Pool
als Prozessführer.
Als erfahrene Prozessanwälte vertreten wir regelmässig Unternehmen und Privatpersonen in Verfahren vor Gerichten und Behörden (inkl. Straf- und Verwaltungsverfahren) sowie vor Schiedsgerichten.
Als Spezialisten für Prozessführung und Verfechter von Parteiinteressen wissen wir Ihre Ansprüche effizient und wirkungsvoll durchzusetzen. Dabei beraten und betreuen wir Sie ganzheitlich, sowohl vorprozessual, als auch während eines Verfahrens vor den verschiedenen Instanzen.
Leistungen
Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit
Auf dem Gebiet der Prozessführung verfügen unsere Anwälte über langjährige Erfahrung und fundiertes Wissen. Als Kanzlei mit Kernkompetenz in der Prozessführung beraten wir Privatpersonen sowie Gesellschaften und deren Organe umfassend in sämtlichen Angelegenheiten des Zivilprozesses und der Schiedsgerichtsbarkeit im Bereich des Zivil- und Wirtschaftsrechts und vertreten sie in Prozessen vor Schlichtungsbehörden, Gerichten und vor Schiedsgerichten.
Als erfahrene Prozessanwälte unterstützen wir Sie ganzheitlich vom Vertragsschluss bis zur allfälligen Streiterledigung, sowohl bei der Durchsetzung von Rechten und Forderungen als auch bei der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen, bei vorsorglichen Massnahmen in Rechtsmittelverfahren oder bei der Vollstreckung von Urteilen.
Im Falle von Auseinandersetzungen helfen wir Ihnen vorprozessual bei der optimalen Prozessvorbereitung, analysieren die Sach- und Rechtslage, beurteilen Ihre Prozesschancen und -risiken, und evaluieren gemeinsam mit Ihnen die für Sie beste Strategie. Wir sind effizient in der Erstellung von Rechtsschriften und vertreten und begleiten Sie anlässlich von Gerichtsverhandlungen und Behördenterminen. Auf allen Stufen berücksichtigen wir die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Beilegung der Auseinandersetzung, damit Sie Ihre Ressourcen in finanzieller und zeitlicher Hinsicht bestmöglich einsetzen können.
Als erfahrene Parteivertreter unterstützen und vertreten wir Sie zudem in nationalen und internationalen Schiedsverfahren (geführt nach den Regeln bspw. der ICC, Swiss Rules, LCIA, DIS oder VIAC sowie der SIA-Norm 150 für Bauschiedsverfahren oder ad hoc). Überdies stehen wir auch als Schiedsrichter zur Verfügung.
Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren
Unsere Anwälte haben langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Gesellschaften und deren Organe wie auch von Privatpersonen im Rahmen von konkurs- und betreibungsrechtlichen Verfahren und Gerichtsprozessen.
Wir beraten unsere Klienten dabei in sämtlichen strategischen und verfahrensrechtlichen Fragen des Insolvenzverfahrens, zum bestmöglichen Schutz ihres Vermögens sowie der Durchsetzung ihrer Rechte als Gläubiger oder als Schuldner.
Als Gläubiger unterstützen wir Sie in sämtlichen Belangen und setzen uns für eine effiziente Durchsetzung ihrer Forderungen gegenüber insolventen oder zahlungsunwilligen Schuldnern im In- und Ausland ein, von der Einleitung der Betreibung, über die Beseitigung des Rechtsvorschlags bis hin zur Verwertung und Verteilung. Zudem unterstützen wir Sie auch bei der Zwangsvollstreckung von Sicherheitsleistungen und der Verwertung von Pfändern.
Als Schuldner unterstützen und vertreten wir Sie ab der Zustellung des Zahlungsbefehls über die Pfändung oder Konkurseröffnung bis zum Abschluss des Verfahrens in sämtlichen Belangen, zum Schutz Ihrer Rechte sowie zur Abwehr von unberechtigten Ansprüchen und Forderungen.
Darüber hinaus verfügen unsere Spezialisten über langjährige Erfahrung in der Vertretung von Gläubigern, Schuldnern sowie Dritten in konkurs- und betreibungsrechtlichen Zivilverfahren und Beschwerdeverfahren vor Gerichten und Aufsichtsbehörden, insbesondere Anerkennungs- und Rechtsöffnungsverfahren (inkl. Aberkennungsklagen), Widerspruchs- und Aussonderungsklagen, Kollokationsklagen, Anfechtungsklagen (paulianische Anfechtung) und Verantwortlichkeitsverfahren wegen Konkursverschleppung, sowie Arrestverfahren.
Strafverfahren
Als Strafverteidiger beraten und vertreten wir Privatpersonen sowie Unternehmen und deren Organe in Angelegenheiten des Wirtschaftsstrafrechts und des allgemeinen Strafrechts im Zusammenhang mit Strafverfahren der Bundesanwaltschaft und der kantonalen Staatsanwaltschaften. Wir verteidigen Sie zielorientiert und setzen Ihre Verfahrensrechte in sämtlichen Phasen des Strafverfahrens durch.
Als Geschädigtenvertreter beraten und vertreten wir Unternehmen und deren Organe sowie Privatpersonen bei Straftaten, die zu Ihrem Nachteil begangen wurden. Dabei unterstützen wir Sie sowohl bei der internen Aufarbeitung und allfälligen internen Untersuchungen als auch bei der Verfassung von Strafanzeigen und übernehmen die Vertretung im Strafverfahren, um Ihre Verfahrensrechte wahrzunehmen und Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Daneben vertreten wir auch beschuldigte Personen im Bereich des Nebenstrafrechts, insbesondere im Zusammenhang mit Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG) und damit zusammenhängenden Strafuntersuchungen, Strafbefehls- und Gerichtsverfahren sowie dazugehörigen Administrativmassnahmenverfahren vor den kantonalen Verwaltungsbehörden (Strassenverkehrsamt, Verwaltungsgericht).
Wir sorgen dafür, dass Ihr
Gerichtsverfahren nicht zum
Experiment wird.